Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die von der IdeeGo KG angebotenen Produkte richten sich an Unternehmer, die ihren Geschäftssitz in den nachfolgenden Ländern haben. („Vertragsgebiet“):
- Bundesrepublik Deutschland
- Länder der Europäische Gemeinschaft und der Schweiz
Weitere Länder sind geplant. Die IdeeGo KG übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für eine Nutzung der Services außerhalb des Vertragsgebiets.
Mit der Registrierung auf IdeeGo.net und der damit verbundenen Dienstleistungen erklärt sich der Nutzer mit den AGB einverstanden.
I. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / VERTRAGSABSCHLUSS
Die folgenden Allgmeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der IdeeGo KG (nachfolgend „IdeeGo“) erhalten am Tage Ihrer Anerkennung Wirksamkeit (Siehe auch Ziff. IX.). Stand der AGB 06.10.2017.
1. IdeeGo stellt dem Kunden die von IdeeGo angebotenen unentgeltlichen und entgeltlichen SaaS-Dienste und sonstigen Services auf der Grundlage der nachfolgenden AGB zur Verfügung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn IdeeGo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder ein Teil innerhalb der AGB von IdeeGo nicht wirksam sein sollte.
2. Durch anklicken "Ich habe die AGB und Datenschutzrichtlinien gelesen und akzeptiere diese" kommt ein kostenfreier Demoversionsvertrag zustande und der Kunde erhält per E-Mail eine zeitlich begrenzte Demoversion inklusive Zugangsdaten. Die zeitliche Begrenzung ist der jeweiligen SaaS-Dienstbeschreibung zu entnehmen. Durch diesen Vertrag entstehen keine Verpflichtungen gegenüber IdeeGo.
IdeeGo wird dem Kunden binnen angemessener Frist das Zugangskonto des Kunden freischalten und falls notwendig weiter Daten zusenden.
Buchen von kostenpflichtigen Leistungen online:
Erst nachdem der Kunde seine ausgewählten Anwendungen und Services in einer Übersicht bestätigt hat und im Anschluss "kostenpflichtig aktivieren" klickt, kommt ein kostenpflichtiger Softwarenutzungs- und Dienstleistungsvertrag zustande. Dies gilt auch bei jeder Hinzubuchung.
Falls der oder die Verträge im Namen einer Firma oder einer anderen juristischen Person abgeschlossen werden, sichert der Anwender zu, dass er berechtigt ist, dieses Unternehmen rechtswirksam zu vertreten. Der Anwender bzw. der Kunde stellt sicher, dass die ermächtigten Nutzer (User), die die Saas-Dienste und Services nutzen sollen, ebenfalls die Vertragsbedingungen dieses Vertrages einhalten.
3. Die Nutzung der SaaS-Dienste und Services sowie die Annahme der Vertragsbedingungen ist nicht möglich, wenn der Kunde nicht volljährig ist oder nach den gesetzlichen Bestimmungen seines Landes, einschließlich des Landes, in dem er ansässig ist oder von dem aus er die SaaS-Dienste und Services nutzt, von der Inanspruchnahme dieser Leistungen ausgeschlossen ist.
4. Ein Zugriff auf die SaaS-Dienste und Services setzt voraus, dass der Kunde im Rahmen des Anmeldevorgangs oder während der fortlaufenden Nutzung wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und seinem Unternehmen macht (wie z.B. Identifikations- und Kontaktdaten). Der Kunde erklärt, dass die Informationen, die er bei der Anmeldung an IdeeGo weiter gibt, jederzeit zutreffend, richtig und aktuell sind.
5. Darüber hinaus können bei der Benutzung bestimmter SaaS-Dienste und Services von IdeeGo besondere oder modifizierte Bestimmungen zur Anwendung kommen. Hierauf wird der Kunde gegebenenfalls vor Nutzung des betreffenden Produktes/Services hingewiesen. Diese besonderen Bestimmungen haben im Fall einer Abweichung gegenüber den nachfolgenden Regelungen Vorrang.
6. Diese AGB gelten ausdrücklich nicht für als „Drittdienste" gekennzeichnete Services, die nicht von IdeeGo, sondern von einem Dritten angeboten werden, auch wenn dies unentgeltlich geschieht und/oder für deren Nutzung eine Registrierung bei IdeeGo erforderlich ist. Für diese Dienste gelten ausschließlich die mit dem betreffenden Dritten vereinbarten Vertragsbedingungen.
II. VERTRAGSGEGENSTAND / LEISTUNGSPFLICHT VON IDEEGO / VORAUSSETZUNGEN
1. Die von IdeeGo angebotenen SaaS-Dienste und Services sind in unterschiedliche Nutzungs- und Dienstleistungsprodukte aufgeteilt. Zusätzlich kann der Kunde nützliche Ergänzungen zu den SaaS-Diensten und Services wählen. IdeeGo stellt dem Kunden die SaaS-Dienste und sonstigen Services grundsätzlich über das Internet zur Verfügung. Der Kunde erhält somit die technische Möglichkeit und Berechtigung, entsprechend dieser AGB die SaaS-Dienste und Services zu nutzen, welche auf den zentralen Servern gehostet werden. Für die Beschaffenheit der SaaS-Dienste und Services sind neben den allgemeinen Systemvoraussetzungen ausschließlich die in der jeweils aktuellsten Produktbeschreibung spezifizierten Leistungen in Bezug auf das jeweils durch den Kunden ausgewählte Produkt maßgebend.
Die SaaS-Dienste von IdeeGo enthalten in der Regel eine Benutzer-Schnittstelle (Client), eine verschlüsselte Übertragung, eine Datenverarbeitung und einen verschlüsselten Zugriff auf die Daten des Kunden sowie die Speicherung und Sicherung der Kundendaten. IdeeGo übernimmt ebenfalls die Wartung und Pflege der zur Inanspruchnahme der SaaS-Dienste erforderlichen hard- und softwaretechnischen Infrastruktur.
2.Soweit der Kunde unentgeltliche Leistungen von IdeeGo nutzt oder die vom Kunden gewählten SaaS-Dienste oder Services über die in der Produktbeschreibung aufgeführten Spezifikationen hinausgehende Dienste/Leistungen beinhalten, so erfolgt dies ohne jeglichen Rechtsanspruch des Kunden.
Soweit IdeeGo unentgeltliche SaaS-Dienste oder Services erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche aus der Einstellung können seitens des Kunden nicht geltend gemacht werden.
3. Die SaaS-Dienste und Services von IdeeGo beruhen auf komplexer und moderner Technik. IdeeGo beabsichtigt, ihre SaaS-Dienste und Services nach ihrem eigenen Ermessen fortlaufend weiterzuentwickeln, um ihren Kunden einen möglichst großen Komfort zu ermöglichen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sich die von IdeeGo bereitgestellten SaaS-Dienste und Services in Bezug auf Form und Art während der Vertragslaufzeit in zumutbarem Umfang ändern können. Eine Zumutbarkeit ist insbesondere gegeben, wenn:
a) die Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte von IdeeGo nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die IdeeGo zu vertreten hat,
b) neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Anpassung erforderlich machen,
c) die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheits- und/oder Datenschutzbestimmungen entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist, oder
d) vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich- oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden, die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt und die damit verbundene Leistungsänderung zumutbar ist.
4. Die Schnittstelle für die SaaS-Dienste und Services von IdeeGo ist die Übergangsstelle ins Internet des von IdeeGo genutzten Rechenzentrums. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzwerkverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Vertragsgegenstand.
5. IdeeGo strebt an, den Systemzugriff auf ihre SaaS-Dienste und Services permanent, das heißt, 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, zu ermöglichen. Der Hostingbetrieb ist auf eine über 99%ige Verfügbarkeit im Jahr ausgelegt, ausgenommen hiervon sind jedoch Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert und ist nicht geschuldet. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, der Zugriff zeitweise beschränkt sein. Soweit möglich, werden erforderliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten angekündigt, so insbesondere die routinemäßigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. Die Nichtverfügbarkeit aufgrund von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten nach diesem Abschnitt begründet keinen Minderungsanspruch, wenn sie einen Zeitraum von 96 Stunden im Monat nicht übersteigt.
6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet IdeeGo keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist IdeeGo nicht zur Erbringung von Installations-, Beratungs-, Anpassungs- und/oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualfunktionen bzw. Zusatzprogrammen verpflichtet.
III. LIZENZRECHTE UND FAIR USE
1. Sämtliche Inhalte der Internetseiten, SaaS-Dienste, Services, Newsletter, Software und Dokumentationen sowie Technologien von IdeeGo („Inhalte") unterliegen unabhängig von einer etwaigen Eintragung gewerblicher Schutzrechte bzw. geistiger Eigentumsrechte dem Urheberrecht von IdeeGo beziehungsweise deren Lizenzgebern. IdeeGo behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich gewährt wurden. Der Kunde ist nur berechtigt, die Inhalte in der von IdeeGo zur Verfügung gestellten Form bestimmungs- und vertragsgemäß zu verwenden.
2. IdeeGo gewährt dem Kunden hiermit im Rahmen dieser AGB bzw. der sonstigen Vertragsbedingungen eine für die Laufzeit des Vertrags begrenzte, persönliche, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, weltweit gültige Lizenz zur Nutzung der vom Kunden ausgewählten – und soweit kostenpflichtig - auch bezahlten SaaS-Dienste und Services innerhalb der ausgewählten Spezifikationsparameter (z.B. Anzahl Nutzer/ Speicherplatz, aktuelle Preisliste von IdeeGo) der vom Kunden ausgewählten Produkte ausschließlich für dessen eigene interne Geschäftszwecke. Interne Geschäftszwecke bedeutet, dass der Kunde nur berechtigt ist, seine eigenen (Unternehmens-)Daten mit den SaaS-Diensten und Services zu verarbeiten. Der Kunde darf jedoch einem Dritten Zugriff auf die von ihm gebuchten Produkte einrichten, der den Kunden bei seiner Arbeit unterstützt (z.B. Buchhalter/Steuerberater/Abrechner, etc.). Gleiches gilt im Hinblick auf die zur Nutzung der SaaS-Dienste zur Verfügung gestellte Software.
Die Lizenz wird ausschließlich für den Zweck gewährt, den Kunden in die Lage zu versetzen, die von IdeeGo bereitgestellten SaaS-Dienste und Services in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen zu nutzen. Der Kunde darf ausschließlich durch die von IdeeGo bereitgestellte Benutzeroberfläche bzw. den Client auf die SaaS-Dienste zugreifen.
Das Lizenzrecht endet mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und IdeeGo.
Dem Kunden ist ausdrücklich untersagt,
- andere als eigene Privat- und/oder Unternehmensdaten mit den SaaS-Diensten und Services von IdeeGo zu verarbeiten;
- SaaS-Dienste und Services zu nutzen, wenn der Kunde oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen in einem Wettbewerbsverhältnis zu IdeeGo steht;
- SaaS-Dienste und Services in Anspruch zu nehmen, um dessen Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit oder Funktionalität zu analysieren oder Leistungsvergleiche anzustellen oder zur Produktentwicklung ähnlicher Ideen, Merkmale, Funktionen oder grafischen Darstellungen der Produkte zu verwenden;
- die Rechte aus der Vertragsbeziehung mit IdeeGo an Dritte abzutreten;
- die SaaS-Dienste und Services für Timesharing, Rechenzentrumszwecke ("Service Bureau"), Abonnementdienste ("Subscription Services") oder Verleihzwecke zu nutzen;
- Ergebnisse von Benchmark-Tests der SaaS-Dienste einem Dritten offenzulegen, es sei denn, IdeeGo stimmt einer Offenlegung vorher schriftlich zu;
- die SaaS-Dienste und Services zu verwenden, um Schulungen für Dritte anzubieten; ausgenommen hiervon sind Schulungen für Mitarbeiter des Kunden, die gemäß diesen AGB bzw. den sonstigen Vertragsbedingungen eine Lizenz erworben haben.
3. Der Kunde räumt IdeeGo ein unwiderrufliches, unentgeltliches und uneingeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht bezüglich seiner Ideen, Anfragen zur Serviceweiterentwicklung, Feedbacks, Empfehlungen oder anderer Informationen ein, die vom Kunden oder Dritten in Verbindung mit den SaaS-Diensten abgegeben werden, es sei denn, der Kunde behält sich entsprechende Rechte zugunsten von IdeeGo ausdrücklich vor.
4. Soweit IdeeGo neue Versionen der SaaS-Dienste oder Services während der Laufzeit dieses Vertrags infolge von Weiterentwicklungen bereitstellt, gilt das Nutzungsrecht für diese grundsätzlich entsprechend, es sei denn, IdeeGo trifft hierzu ergänzende oder abweichende Regelungen, worauf der Kunde gesondert hingewiesen wird.
5. Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der SaaS-Dienste oder Services von IdeeGo durch Dritte schuldhaft ermöglicht, ist der Kunde grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet, mindestens in der Höhe, in der im Fall des Abschlusses eines Vertrags für einen die Anzahl des bzw. der Dritten Nutzer/User angefallen wäre. Im Falle einer unberechtigten Nutzung bzw. Nutzungsüberlassung hat der Kunde auf Verlangen von IdeeGo unverzüglich sämtliche Angaben über den Nutzer/User zur Geltendmachung der Ansprüche gegen diesen mitzuteilen.
6. Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, die SaaS-Dienste und Services von IdeeGo wiederzugeben, im Wege einer Lizenz oder Unterlizenz zu verkaufen, zu vermieten, weiter zu veräußern, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben oder sonst wie gewerblich zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu kopieren, zu modifizieren, derivative Werke zu erstellen, zurück zu entwickeln oder zu dekompilieren. Ferner hat der Kunde es zu unterlassen, den Quellcode der Software abzuleiten oder dies einem Dritten zu gestatten, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich zulässig oder vorgeschrieben, oder IdeeGo hat dem Kunden dies ausdrücklich im Rahmen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung gestattet.
7. Der Kunde wird die SaaS-Dienste und Services nur für Zwecke nutzen, die gemäß den geltenden Vertragsbedingungen, den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, den allgemein anerkannten Verhaltensweisen oder Richtlinien in den betreffenden Rechtsordnungen (einschließlich etwaiger gesetzlicher Bestimmungen bezüglich des Exports von Daten oder Software) gestattet sind.
8. Die Services von IdeeGo dürfen nur für die Zwecke eingesetzt werden, wofür diese auch vorgesehen sind. Da dennoch jedes Unternehmen unterschiedliche und für IdeeGo nicht vorhersehbare Anforderungen haben kann, gilt die nachfolgende Fair-Use-Regelung:
IdeeGo behält sich vor, eine übermäßige oder ungewöhnlich hohe Inanspruchnahme der bereit gestellten Dienste, die die Nutzung und Verfügbarkeit der Dienste aller Anwender beeinträchtigen könnte, technisch einzuschränken oder den Aufwand nach Stunden weiter zu berechnen. In diesem Fall wird IdeeGo mit dem Kunden in Kontakt treten, um dessen spezifisches Nutzungsbedürfnis möglichst einer Lösung zuzuführen.
IV. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / HERAUSGABE DER KUNDENDATEN / DATENLÖSCHUNG
1. Die Vertragslaufzeit des kostenpflichtigen Nutzungs- und Dienstleistungsvertrages beträgt i.d.R. 1 Monat. Bei einer 1 monatigen Vertragslaufzeit beträgt die Kündigungsfrist zur Beendigung des Vertragsverhältnisses 14 Tage zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn im Zusammenhang mit der Produktauswahl ausdrücklich eine andere Laufzeit oder Kündigungsfrist angegeben ist. Wird der kostenpflichtige Nutzungs- und Dienstleistungsvertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um einen weiteren Monat.
Der Kunde kann während der Laufzeit eines entgeltlichen SaaS-Dienstes grundsätzlich jederzeit zusätzliche kostenpflichtige Erweiterungen (z.B. weitere User), Ergänzungsprodukte oder Ressourcen (z.B. Speicherplatz) zum jeweiligen SaaS-Dienst hinzubuchen.
Ein Wechsel von unentgeltlichen SaaS-Diensten / Services auf entgeltliche Produkte oder auf ein höheres Produkt einer Kategorie ist jederzeit möglich. In diesem Fall werden gegebenenfalls bereits gezahlte Entgelte, welche in dem neu gewählten entgeltlichen Produkt bereits enthalten sind, gutgeschrieben.
2. Für unentgeltliche Produkte gilt Abschnitt II.2.
3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- ein Vertragspartner gegen wesentliche Verpflichtungen verstößt; oder
- über das Vermögen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung unmittelbar bevorsteht; oder
- der Kunde gegen die Bestimmungen dieser AGB oder der sonst geltenden Vertragsbedingungen verstoßen hat oder das Verhalten des Kunden mit Sicherheit darauf schließen lässt, dass er nicht bereit oder in der Lage ist, die Bestimmungen dieser AGB oder der sonst geltenden Vertragsbedingungen einzuhalten.
4. Eine Kündigung bedarf der Schriftform (per Post oder per eMail oder per anklicken „Online“).
5. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus – gleich aus welchem Grund – sind die Vertragspartner verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln:
- Kontakte, Kundenlisten, Projektlisten, Rechnungslisten und Auswertungen können von Kunden in Excel exportiert werden. Größere Datenmengen können in Paketen oder der Datengröße angepassten Datumszeiträumen exportiert werden. Exporte direkt aus der Datenbank werden nach Aufwand weiter berechnet.
- IdeeGo ist nach Ablauf von zehn Tagen ab Vertragsbeendigung berechtigt, die Kundendaten unwiederbringlich zu löschen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, bezüglich seiner Daten – innerhalb der Vertragslaufzeit – selbst einen Datenexport durchzuführen. Ferner erhält der Kunde eine Kündigungsbestätigung an die zuletzt von ihm benannte E-Mail-Adresse. Die Kündigungsbestätigung enthält einen Link, über den ein Download der, den Kunden betreffenden, Datenbank innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsende möglich ist.
- IdeeGo behält sich das Recht vor, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden, dessen Daten zurückzubehalten.
- Die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
6. IdeeGo weist darauf hin, dass nach Vertragsbeendigung kein Anspruch des Kunden besteht, dass seine Daten in der dann aktuellen Version der SaaS-Dienste oder Services wieder eingespielt werden können. Insbesondere gehen bei Beendigung des Vertrags die Einstellungen, Einrichtungen und Stammdateneingaben des Kunden für immer verloren.
V. ANSPRECHPARTNER / ZUSTIMMUNG ZUR KOMMUNIKATION PER E-MAIL
1. Die den Vertrag abschließende Person steht IdeeGo als Ansprechpartner während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Sie wird insbesondere die zur Durchführung dieses Vertrags erforderlichen Auskünfte erteilen und gilt gegenüber IdeeGo als berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind IdeeGo unverzüglich mitzuteilen.
2. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm Informationen bezüglich angefragter bzw. bestehender Verträge und zur Vertragsdurchführung sowie ggf. Abrechnung zwischen ihm und IdeeGo per E-Mail an eine vom Kunden bei der Vertragsanmeldung angegebene E-Mail Adresse versendet werden. Der Kunde wird den von ihm angegebenen E-Mail-Account geschäftsüblich auf eingegangene Nachrichten überprüfen.
VI. SONSTIGE PFLICHTEN
1. Der Kunde ist verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die im Rahmen seiner Userkonten stattfinden. Der Kunde hat seine Verbindungskennung (z.B. ihm bzw. seinen Usern zugeordnete User- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen, Login-Namen, Passwörter) geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Unberechtigte zu schützen und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. Der Kunde ist allein für die Benutzung seines Zugangs verantwortlich und haftet für jeglichen auftretenden Missbrauch und trägt alle anfallenden Kosten einer unberechtigten Nutzung. In diesem Zusammenhang hat der Kunde gegenüber IdeeGo auch diejenigen Aufwendungen zu erstatten, die durch Überprüfung seiner Einrichtungen entstanden sind und/oder auf Mängel und Störungen aus seinem Verantwortungsbereich zurückzuführen sind.
2. Der Kunde wird IdeeGo unverzüglich jede unbefugte Nutzung von Kennwörtern oder von Zugriffsmöglichkeiten auf die Produkte oder andere dem Kunden bekannt gewordene oder vermutete Verletzung der Datensicherheit anzeigen.
3. Der Kunde verpflichtet sich, nicht in einer Weise tätig zu werden, wodurch die Verfügbarkeit der Produkte beziehungsweise der Server und Netzwerke, die zur Erbringung der SaaS-Dienste und Services durch IdeeGo betrieben werden, beeinträchtigt oder unterbrochen werden.
4. Der Kunde hat jedwede missbräuchliche Nutzung der SaaS-Dienste und Services – zu unterlassen. Der Kunde wird insbesondere keine Inhalte und Daten in rechtswidriger Art oder mit rechtswidrigem Inhalt übermitteln. Der Kunde hat jedweden Versuch zu unterlassen, selbst oder durch Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in die software- und hardwaretechnischen Systeme, welche durch IdeeGo betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von IdeeGo unbefugt einzudringen.
5. Der Kunde wird vor Versendung seine Daten und Informationen auf schädliche Inhalte, insbesondere Viren, prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
6. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn IdeeGo den Kunden dazu auffordert.
VII. VERGÜTUNG / ABRECHUNG
1. Die für die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Produkten anfallenden Entgelte berechnen sich nach den jeweils gültigen Preisen von IdeeGo, welche über deren Preisliste einsehbar sind. Lastschriften werden frühestens 7 Tage nach Rechnungszugang abgebucht.
Die Vergütung wird, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, quartalsweise im Voraus und 10 Tage nach Erhalt einer Rechnung fällig.
2. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Sollte der Kunde eine auf Papier ausgedruckte Rechnung auf dem Postweg verlangen, oder dies erforderlich sein, so wird dem Kunden zusätzlich ein Entgelt von € 10 je Rechnung berechnet.
3. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei allen genannten Vergütungen und Preisen um Nettopreise, welche zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Deutschland (Leistungserbringung mit Datenumwandlung ist immer Deutschland) abgerechnet werden. Die Umsatzsteuer wird gesondert in der Rechnung ausgewiesen.
4. Die dem Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Bestellprozess. In jedem Fall hat der Kunde die erforderlichen Daten bei dem jeweiligen Vertragsabschluss anzugeben.
5. Gebühren für durch den Kunden zu vertretende Rücklastschriften oder nicht gedeckte Kreditkarten sind von ihm zu tragen. Für jeden Fall werden Bearbeitungsgebühren von € 50,- fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in niedrigerer Höhe entstanden ist.
6. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung, bei einer Rücklastschrift auf Wunsch des Kunden oder bei sonstigen Veränderungen im Zahlungsablauf kann IdeeGo die Inkassoart auf Rechnungszahler umstellen. Aufgrund des höheren Aufwands werden dem Kunden als Rechnungszahler zusätzliche Kosten in Höhe von € 10 pro Rechnungsstellung berechnet. Eine Rückumstellung von Rechnungszahler auf Lastschriftzahler erfolgt nur auf schriftlichen Antrag des Kunden.
7. Eventuelle Gutschriften oder Rückerstattungsbeträge wegen zu viel gezahlter Vergütung, Doppelzahlungen usw. werden grundsätzlich mit der nächstfälligen Abrechnung verrechnet.
8. Einwendungen gegen die Rechnung hat der Kunde innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung in Textform gegenüber IdeeGo anzuzeigen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. IdeeGo wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.
9. Der Kunde ist nur berechtigt, mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
10. Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag ist nur mit einer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von IdeeGo zulässig.
11. Die Abwicklung von Zahlungen erfolgt ausschließlich über den Online-Anbieter BS Payone GmbH, Fraunhoferstraße 2-4, 24118 Kiel (www.payone.de) und an dessen Partner.
12. Der Kunde muss dort nicht registriert sein. Er gibt lediglich seine Daten in die Maske ein, bestätigt diese und geht dann zur Kasse. Dazu werden von Ihm seitens der BS Payone GmbH, die von uns mit der Abwicklung der Zahlungen beauftragt worden ist, bestimmte, u.a. persönliche Informationen, benötigt. Es handelt sich dabei um Name und Anschrift des Kunden, sowie Kontonummer, Bankleitzahl oder Kreditkartennummer (auch der Gültigkeitszeitraum), den Rechnungsbetrag und Währung und die Transaktionsnummer. Die BS Payone GmbH darf die oben genannten Informationen zum Zwecke der Zahlungs-abwicklung verwenden und an seine Partner zur Verarbeitung weiterreichen und wir dürfen diese Daten an die BS Payone GmbH weitergeben. Zu diesem Zweck stimmt der Kunde der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der uns durch seine Bestellung übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausführung seiner Bestellung zu. Die BS Payone GmbH ist verpflichtet diese Informationen gemäß den deutschen Datenschutzgesetzen zu behandeln. Auf den Servern von IdeeGo.net werden weder Kontoverbindungsdaten noch Kreditkartendaten gespeichert.
VIII. VERZUG / SYSTEMSPERRE
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist IdeeGo berechtigt, die SaaS-Dienste und Services nach Androhung unter Fristsetzung von einer Woche nicht mehr zu erbringen, insbesondere kann IdeeGo den Zugang sperren. In diesem Fall bleibt der Kunde weiterhin verpflichtet, die monatliche Vergütung zu bezahlen.
Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt IdeeGo vorbehalten.
IX. ÄNDERUNGEN DER KONDITIONEN
IdeeGo behält sich vor, ihre Konditionen (z.B. AGB, Laufzeiten, Preise, Datenschutzbestimmungen) gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen der AGB wird der Kunde jeweils gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten Konditionen/AGB finden erst Anwendung, wenn der Kunde die Produkte nach Erhalt des Hinweises und Ablauf der in diesem Vertrag vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist weiterhin nutzt und er auf diese Folge hingewiesen wurde. Bei unentgeltlichen Leistungen gilt dies entsprechend, wobei IdeeGo hier eine Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen einhalten wird. Bei einer Vertragslaufzeit von einem Monat beträgt die Ankündigungsfrist zwei Wochen.
X. MÄNGEL / MÄNGELANZEIGE / AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG
1. IdeeGo erbringt ihre Leistungen gemäß den allgemeinen Branchenstandards, soweit diese auf die vertragsgegenständlichen Produkte anwendbar sind. IdeeGo erbringt die Leistung dabei im Wesentlichen so, wie dies in den Produktbeschreibungen für eine normale Nutzung unter normalen Umständen angegeben ist.
2. Sind die von IdeeGo nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird IdeeGo innerhalb einer angemessenen Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Schlägt eine mangelfreie Nachbesserung oder Nacherfüllung aus von IdeeGo zu vertretenden Gründen innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht der Minderung ist der Höhe nach auf die – auf den mangelhaften Leistungsteil entfallende – Vergütung beschränkt.
Im Falle einer Unterschreitung der Systemverfügbarkeit von 99% (siehe auch Abschnitt II.6) kann der Kunde entsprechend der Unterschreitung seine Vergütung mindern.
Ansprüche auf Schadensersatz richten sich ausschließlich nach Abschnitt XI.
3. Voraussetzung der Gewährleistungsansprüche des Kunden ist, dass er Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen unverzüglich meldet und dabei angibt, wie und unter welchen Umständen der Fehler auftritt und IdeeGo soweit zumutbar bei der Fehlersuche aktiv unterstützt (Screenshots und weitere Informationen über das Helpdesk-System von IdeeGo). Voraussetzung ist weiter, dass der Kunde die jeweils neueste, aktuelle Version der Cient-Software (Apps, Browser, etc.) nutzt. Stellt sich nach Prüfung einer Fehlermeldung heraus, dass der Fehler nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von IdeeGo aufgetreten ist, kann IdeeGo dem Kunden die Kosten der Prüfung der Fehlermeldung zu den jeweils gültigen Preisen in Rechnung stellen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von IdeeGo aufgetreten ist.
4. IdeeGo übernimmt keine Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung dafür, dass
a) die Nutzung der Produkte Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entspricht
b) eine Nutzung der Produkte ununterbrochen, zeitgerecht, sicher bzw. fehlerfrei erfolgen kann
c) gespeicherte Daten exakt oder zuverlässig sind
d) die im Rahmen der Produktnutzung eingeholten Informationen richtig und zuverlässig sind
e) alle Mängel oder Fehler bezüglich der Produkte oder Funktionalität der dem Kunden als Bestandteil des Produkts bereitgestellten Software behoben werden
5. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, begründen Ratschläge oder Informationen, die der Kunde von IdeeGo erhalten hat, keine Gewährleistungsansprüche gegenüber IdeeGo.
6. IdeeGo gewährleistet nicht, dass die Produkte für die Nutzung an anderen Standorten außerhalb des Vertragsgebiets geeignet oder verfügbar sind. Wenn der Kunde die Produkte außerhalb des Vertragsgebiets nutzt, ist er alleine verantwortlich für die Befolgung aller geltenden Gesetze, einschließlich und ohne Einschränkung der Export- und Importbestimmungen anderer Länder. Umleitungen der Webinhalte unter Missachtung der Gesetze sind untersagt.
7. Die Ausschlüsse gemäß Ziffer 4.-6. dieser AGB beeinträchtigen nicht die gesetzlichen Rechte des Kunden, auf die er in jedem Fall Anspruch hat und die nicht vertraglich abdingbar sind.
XI. HAFTUNG
1. Soweit vertraglich nicht abweichend geregelt, haftet IdeeGo, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich und abschließend wie folgt:
a) Eine verschuldensunabhängige Haftung von IdeeGo für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
b) IdeeGo haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
c) Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von IdeeGo oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet IdeeGo nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
d) In den Fällen des Abschnitts XI.1. c) ist die Haftung von IdeeGo auf einen Höchstbetrag der Vergütung für die Vertragslaufzeit, höchstens jedoch der jährlichen Vergütung im Zeitpunkt des schadensverursachenden Ereignisses begrenzt.
2. IdeeGo wird jeweils dem Stand der Technik entsprechende Virenscanner und Firewalls einsetzen, um so unberechtigten Zugriff auf die Kundendaten und die Übermittlung schädigender Daten, insbesondere Viren, zu verhindern bzw. zu unterbinden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein vollständiger Schutz vor schädigenden Daten nicht möglich ist, da ständig Viren, Würmer, Trojaner, Spam und andere Sicherheitsrisiken neu bzw. weiterentwickelt werden. IdeeGo weist darauf hin, dass auch die von IdeeGo eingesetzten Sicherheitsprodukte keinen 100%igen Schutz vor schädigenden Inhalten bieten können. IdeeGo übernimmt daher keine Haftung und Gewähr für die Sicherheit eines SaaS-Dienstes vor entsprechenden Gefährdungen, soweit IdeeGo ihren vorstehenden Pflichten nachgekommen ist.
Falls eine Gefährdung auf andere Weise nicht technisch und wirtschaftlich angemessen und erfolgversprechend beseitigt werden kann, ist IdeeGo berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Kundendaten zu löschen. IdeeGo wird den Kunden hierüber informieren.
3. IdeeGo weist ferner darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik kaum bzw. nur mit unverhältnismäßigem und unwirtschaftlichen Aufwand möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Daher übernimmt IdeeGo keine Haftung für die Fehlerfreiheit ihrer Produkte. Insbesondere übernimmt IdeeGo keine Gewährleistung dafür, dass die Produkte mit Programmen Dritter zusammenarbeiten, soweit dies nicht ausdrücklich in der Produktbeschreibung vorgesehen ist.
4. IdeeGo haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
5. Weitergehende und andere als in diesen Vertragsbedingungen genannte Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
6. Die Website und Produkte können Hyperlinks auf andere Webseiten, Inhalte oder Quellen enthalten. IdeeGo hat keinen Einfluss auf Webseiten oder Quellen, die von Dritten bereitgestellt werden. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde und nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten („Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereichs von IdeeGo liegen, kommt eine Haftung nur in Betracht, falls IdeeGo von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Fall rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
XII. GEGENSEITIGE SCHADLOSHALTUNG / SCHUTZRECHTSVERLETZUNG
1. Im Rahmen der SaaS-Produktnutzung hat der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland zu beachten. Im Rahmen der Client-Software-Nutzung hat er alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften des zum Zeitpunkt der Nutzung befindlichen Landes zu beachten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Daten oder Inhalte einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. IdeeGo überprüft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit, noch auf Virenfreiheit oder virentechnische Verarbeitbarkeit.
2. Der Kunde trägt bei einem Verstoß gegen seine vertraglichen Verpflichtungen für die sich daraus ergebenden Konsequenzen die alleinige Verantwortung. Der Kunde stellt IdeeGo von jeglichen Ansprüchen nebst deren Kosten für eine etwaige Rechtsverteidigung frei, die auf der rechtswidrigen oder nicht vertragsgemäßen Nutzung der Services durch den Kunden bzw. deren User beruhen.
3. Soweit der Kunde wegen der vertragsgemäßen Nutzung der von IdeeGo erbrachten Leistungen wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter gerichtlich verurteilt wird, stellt IdeeGo den Kunden von diesen Ansprüchen unter folgenden Voraussetzungen frei:
- Der Kunde benachrichtigt IdeeGo unverzüglich schriftlich, sobald er von den gegen ihn geltend gemachten Ansprüchen Kenntnis erlangt hat, und
- der Kunde räumt IdeeGo die Kontrolle über alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen ein. Insbesondere wird der Kunde Ansprüche des Dritten weder gerichtlich noch außergerichtlich anerkennen, und
- der Kunde unterstützt IdeeGo bei der Abwehr oder Beilegung der Ansprüche in angemessener Weise
- Siehe Abs. 5
4. Über die Freistellungsverpflichtung nach der vorstehenden Ziffer 3. hinaus ist IdeeGo dem Kunden nur dann zum Schadensersatz entsprechend Abschnitt XI. verpflichtet, wenn IdeeGo an der Verletzung ein Verschulden trifft.
5. Die Rechte des Kunden gemäß diesem Abschnitt bestehen nicht, soweit die Verletzung von Schutzrechten darauf beruht, dass der Kunde eine Änderung an den Produkten durchgeführt hat, die von IdeeGo nicht im Rahmen dieses Vertrags oder in sonstiger Weise schriftlich genehmigt wurde, oder die vertraglichen Leistungen in anderer Weise als in diesen AGB oder den sonst geltenden Vertragsbedingungen zugrunde gelegten Zweck benutzt, oder die Produkte mit Hard- oder Software kombiniert, die nicht den in der Beschreibung genannten Erfordernissen entspricht.
XIII. HÖHERE GEWALT
1. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen jede Vertragspartei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
2. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind: Als vergleichbare Ereignisse gelten auch behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber sowie Störungen im Bereich anderer Telekommunikations- oder Diensteanbieter. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich solche Umstände mit.
3. Die Haftung wegen höherer Gewalt, insbesondere für Streik, Aufruhr, Feuer, Hochwasser, Terror und sonstige Naturkatastrophen sowie nicht zu vertretende Umstände, wie Stromausfälle und Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen und Umständen der vorherigen Ziff. 2 ist ausgeschlossen.
4. Eine Rückvergütung von Entgelten bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von IdeeGo liegenden Störung ist ausgeschlossen.
XIV. DATENSICHERHEIT / DATENSICHERUNG / BACKUP
1. IdeeGo verwendet teils modernste Technologien, die heute im Hinblick auf Internet-Sicherheit verfügbar sind. Wenn der Kunde mit dem von IdeeGo zur Verfügung gestellten Client auf die Website von IdeeGo zugreift, schützt die Secure Socket Layer (SSL)-Technologie die Informationen des Kunden unter Verwendung der Server-Authentifizierung und der Datenverschlüsselung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kundendaten sicher sind und nur den vom Kunden registrierten Nutzern/Usern zur Verfügung stehen.
2. Die Kundendaten werden laufend so gesichert, dass im Falle eines Ausfalls der Datenverlust auf die offenen Formulare/Transaktionen reduziert wird. Daneben erfolgt täglich ein dateibasiertes Backup der Daten.
3. Für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten ist der Kunde jedoch selbst verantwortlich.
XV. DATENSCHUTZ / „Wer ist Herr der Daten?"
1. Die Übermittlung von Daten zu IdeeGo im Rahmen oder bei Gelegenheit der Nutzung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
2. Beide Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Weitergehende gesetzliche und standesrechtliche Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.
3. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch IdeeGo personenbezogene Daten, so steht der Kunde dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
Handelt es sich bei den zu verarbeitenden Daten um personenbezogene Daten (§ 3 Abs. 1 BDSG), liegt eine Auftragsdatenverarbeitung durch IdeeGo vor. IdeeGo wird Weisungen des Kunden, insbesondere zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Der Kunde hat die Möglichkeit zum Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.
Beide Vertragspartner werden die Bestimmungen, die für die Auftragsdatenverarbeitung und für das Rechenzentrum anwendbar sind, beachten und werden die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), insbesondere gemäß der Anlage zu § 9 BDSG, treffen.
4. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder mittels der IdeeGo-Services personenbezogene Daten, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist. Der Kunde stellt im Fall eines Verstoßes IdeeGo von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten zur Rechtsverteidigung frei.
5. Im Verhältnis zu IdeeGo bleibt allein der Kunde „Herr der Daten" (§ 11 BDSG). Der Kunde bleibt hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (ein- /ausgegebene Daten, verarbeitete Daten, gespeicherte Daten) allein berechtigt.
Nicht IdeeGo, sondern der Kunde allein ist verantwortlich für die Korrektheit, Genauigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung und die Beachtung von sämtlichen gewerblichen Schutzrechten im Zusammenhang mit sämtlichen an IdeeGo übermittelten Daten. IdeeGo haftet nicht für durch den Kunden zu vertretende Löschungen, Korrekturen, Zerstörungen, Beschädigungen, Verluste oder unterlassene Speicherungen der Kundendaten. IdeeGo führt keinerlei Kontrolle der durch den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte durch. IdeeGo ist nur berechtigt, die Kundendaten nach Weisung des Kunden und im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verarbeiten und/oder zu nutzen.
IdeeGo ist es verboten, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden dessen Daten Dritten zugänglich zu machen. IdeeGo ist aber im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung der Vertragsbeziehung zur Verarbeitung und Verwendung der Kundendaten berechtigt.
6. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten und zu dem Rechenzentrum von IdeeGo zu verlangen. Ausgenommen hiervon bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß § 9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs von IdeeGo mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung.
7. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 BDSG sowie § 13 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) und gleichlautender gesetzlicher Regelungen davon unterrichtet, dass IdeeGo die Teilnehmerdaten des Kunden in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus der Vertragsbeziehung ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich IdeeGo Dritter zur Erbringung der angebotenen Services bedient, ist IdeeGo berechtigt, die Teilnehmerdaten weiterzugeben, wenn dies für die ordnungsgemäße Sicherstellung des Betriebs im Rahmen des Vertragszwecks erforderlich ist.
8. Weiteres zum Thema Datenschutz und den Datenschutzrichtlinien von IdeeGo können Sie unter www.IdeeGo.de erfahren.
XVI. MARKEN, LOGOS
Soweit nicht anders mit IdeeGo vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, den Markennamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Domain-Namen und andere charakteristische Zeichen von IdeeGo zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, gegebenenfalls in den Produkten angebrachte oder in den Produkten enthaltene Hinweise auf Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechts- und Markenrechtshinweise) nicht zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern.
XVII. EXPORTKONTROLLEN
1. Die Internetpräsenz von IdeeGo bietet Servicedienstleistungen an und nutzt Software und Technologien, die den US-Exportkontrollen des US-Handelsministeriums, des Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums und anderer US-Behören sowie den Exportkontrollbestimmungen der Schweiz und Europäischen Union (EU) unterliegen können. Der Kunde erkennt an, dass die Internetpräsenz nicht in solche Länder übertragen oder anderweitig dorthin exportiert oder reexportiert werden darf, über die die USA, Schweiz und/oder EU ein Embargo verhängt haben, und auch nicht an Staatsangehörige oder Einwohner solcher Länder oder an Personen oder in der Organisation, die in der „Specially Designated National List" des US-Finanzministeriums oder in der „Table of Denial Orders" des US-Handelsministeriums aufgeführt sind. Die Listen der Embargo-Länder und bezeichneten Personen können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Durch die Nutzung der von IdeeGo angebotenen Produkte garantiert der Kunde, dass sich sein Standort nicht in einem Embargo-Land befindet und der Kunde nicht unter der Kontrolle eines Embargo-Lands oder eines Staatsangehörigen oder Einwohners eines Embargo-Lands oder einer bezeichneten Person steht. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche US-, Schweizer- und EU-Exportgesetze strikt zu befolgen. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für die Einholung ggf. erforderlicher Lizenzen für Exporte bzw. Reexporte.
2. Die Produkte von IdeeGo können eine Verschlüsselungstechnologie nutzen, die den Lizenzierungsvorschriften unter den US Export Administration Regulations, 15 C.F.R. Parts 730-774 und Council Regulation (EC) No. 1334/2000 unterliegen.
XVIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag, soweit nicht ausdrücklich zugelassen, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von IdeeGo zulässig. IdeeGo ist jedoch berechtigt, den Vertrag insgesamt auf mit ihr verbundene Unternehmen zu übertragen.
2. Diese AGB bzw. die sonstigen Vertragsbedingungen stellen die gesamte Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und IdeeGo dar. Sonstige Vertragsbeziehungen betreffen Leistungen, die IdeeGo dem Kunden im Rahmen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung bereitstellt. Diese AGB ersetzen in vollem Umfang alle früheren Vereinbarungen, sofern eine wirksame Einbeziehung der AGB erfolgt ist und nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
3. Ein Versäumnis, ein Recht oder ein Rechtsmittel auszuüben oder durchzusetzen, das im Rahmen der AGB oder sonst geltenden Vertragsbedingungen eingeräumt wird beziehungsweise auf das IdeeGo nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einen Anspruch hat, ist nicht als formeller Verzicht auf die Rechte von IdeeGo zu verstehen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zulässige Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
5. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lindau, sofern der Kunde Kaufmann oder gleichgestellt ist. IdeeGo ist auch berechtigt, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Kunden allgemein zuständig ist.
6. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG). IdeeGo ist es gleichwohl gestattet, Unterlassungs- und/oder Beseitigungsansprüche durch einstweiligen Rechtsschutz auch in anderen Rechtsordnungen geltend zu machen.